Stand: ab Februar 2025 bis auf Weiteres
Aktuell können wir bis auf Weiteres keine Termine zum Gassi gehen mehr anbieten und bitten hierfür um Verständnis.
Wir haben momentan zum Glück nur wenige Hunde bei uns und alle haben aktuell ihre fresten regelmäßigen Gassigeher und sind damit außreichend versorgt.
Gassigehen ist "Freizeit" für den Hund
Für unsere Hunde ist die Zeit, in der sie spazieren gehen dürfen, die wichtigste des Tages. Endlich Abwechslung, Neues entdecken, schnüffeln, spielen und sich bewegen. Das ist für Hunde unglaublich wichtig.
Gehen Sie respektvoll und geduldig mit unseren Tieren um. Bitte sorgen Sie dafür, dass es dem Hund bei Ihnen in der Zeit gut geht und er Spaß und Freude hat, damit er auch beim nächsten Mal wieder gerne mitgeht.
Als verantwortungsbewusstes Tierheim haben wir für das Gassigehen Regeln zum Schutz von Mensch und Tier aufgestellt. Diese sind notwendig, sollen aber die Freude am Gassigehen nicht einschränken oder nehmen.
Regeln sind notwendig,
1. da Sie mit dem Führen eines Hundes ein hohes Maß an Verantwortung übernehmen,
2. um den Versicherungsschutz zu gewährleisten, den Sie als Mitglied im Tierschutzverein haben,
3. um Gefahren im Umgang mit den Hunden zu erkennen und zu vermeiden,
4. damit der Spaziergang mit dem Hund - für Mensch und Tier - zu einem positiven Erlebnis wird.
Wer darf einen Hund führen?
Erwachsene ab 18 Jahren.
Jugendliche ab 16 Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
Kinder unter 16 Jahren dürfen keinen Hund führen.
Sind Sie beim Gassigehen versichert?
Für eventuelle Unfälle oder Schadensfälle sind die Mitglieder im Tierschutzverein (die jeweilige Gassigeherin / der jeweilige Gassigeher, nicht die Begleitpersonen) über den Tierschutzverein versichert. Der Versicherungsschutz entfällt jedoch bei fahrlässigem Verhalten und bei einem Verstoß gegen die Gassigeh - Regeln.
Diese Regeln stehen hier zum Download bereit, liegen an der Theke aus und Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift - bevor Sie einen Hund übernehmen -, dass Sie die "Gassigeh-Regeln" zur Kenntnis genommen und verstanden haben und sich daran halten werden. (Nehmen Sie sich zum Nachlesen ein Exemplar der Gassigeh-Regeln für unterwegs und Zuhause mit.)
Privatpersonen, die kein Mitglied in unserem Tierschutzverein sind, sind über ihre eigene Haftpflichtversicherung versichert. Hier empfehlen wir Jedem, der mit unseren Hunden gassigehen möchte , vorab bei seiner Versicherung abzuklären, ob diese im Schadenfall übernimmt.
Wer fahrlässig gegen die Regeln verstößt, muss mit dem Entzug der Erlaubnis zum Gassigehen rechnen.
Welche Voraussetzungen bringen Sie mit?
Da Tierhalter heutzutage verantwortungsbewusster mit ihren Hunden umgehen wie noch vor einigen Jahren, werden immer seltener gut erzogene und absolut unkomplizierte Hunde bei uns im Tierheim abgegeben. Häufig handelt es sich bei unseren Hunden um Tiere mit gewissen Vorgeschichten und unterschiedlichen Verhaltensauffälligkeiten. Nur noch in sehr seltenen Fällen werden Hunde bei uns abgegeben, die gut für Neueinsteiger, Anfänger oder auch für Familien mit kleinen Kindern geeignet sind.
Wenn Sie mit unseren Hunden gassi gehen möchten sollten Sie idealerweise bereits viel Erfahrung im Umgang und mit der Erziehung von Hunden mitbringen. Als absolute Hunde - Neueinsteiger kann es Ihnen unter Umständen passieren, dass wir keine geeigneten Hunde bei uns haben. Hierfür bitten wir - auch zum Wohle von Hund und Mensch - um Verständnis.